Allgemeine Mietbedingungen
1.Vertragsabschluss
Der Mietvertrag über die anliegenden beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen,wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zu-gegangen
ist.
Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die Angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebene maximalen Personen-
zahl belegt werden.
2.Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten(z.B.für Strom,Heizung,Wasser)enthalten.Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung
oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B.Bettwäsche,Endreinigung,Kaminholz) deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind,sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.Wurde eine
Anzahlung von 10% des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig.Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
3.Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für die überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 150 Euro.Die
Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich.Sie wird spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet.
4.Mietdauer/Inventarliste
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietprojekt dem Mieter ab 16 Uhr in vertragsgemäßen Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18 Uhr erfolgen, so sollte der Mieter dies mit dem
Vermieter absprechen.Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft
folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen.Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10 Uhr geräumt und in
besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeit selbst zu erledigen:Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
5.Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten.Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim
Vermieter.Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück ,so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu
leisten:Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit 20% ,Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit 50% , danach und bei nicht erscheinen 80% . Der Mieter kann bei Rücktritt einen
Ersatzmieter benennen,der bereit ist,an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten.Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen,wenn dieser wirtschaftlich oder
persönlich unzuverlässig erscheint.Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieterals Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des
Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig ( wenn möglich ) zu vermieten und muss sich das dadurch
Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
6.Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten
Zahlungen(Anzahlung,Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des
Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
7.Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird.Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei.Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
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